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Assistent*in: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Inhaltliche Hauptaufgaben/Verantwortungsbereiche

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. Besuch von Veranstaltungen)
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit)
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistung (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das KFZ, An-/Auskleiden der Jacke, Hilfe beim Mittagessen etc.)

Erforderliche Kenntnisse und Kompetenzen

  • Fachspezifische soziale oder pädagogische Ausbildung (wünschenswert)
  • Allgemeine Berufserfahrung
  • Organisatorische Fähigkeiten
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Weiterbildung
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Gute Abgrenzungs- und Reflexionsfähigkeit
  • Fähigkeiten im Konfliktmanagement
  • Empathie mit Menschen in Ausnahmesituationen
  • Gute EDV-Kenntnisse

Einstufung

Gemäß SWÖ-KV § 25a (2) ab Verwendungsgruppe 4. Die tatsächliche Einstufung ist abhängig von Schwerpunkt der Tätigkeit, Ausbildung und Vordienstzeiten. Zuschläge etc. (Sonn-/ Feiertage…) werden entsprechend der kollektivvertraglichen und arbeitsgesetzlichen Regelungen abgegolten.

 

* Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, wird durch die Mittel des Sozialministeriums gefördert.

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Assistent*in: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Salzburg
Teilzeit
keine Angabe
Pflichtschule
ab € 2.500

Veröffentlicht am 21.09.2026

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