Referent*in für Veranstaltungsmanagement / Salzburger Hochschulwochen
An der Katholisch-Theologischen Fakultät / Salzburger Hochschulwochen gelangt die Stelle Referent*in für Veranstaltungsmanagement gemäß Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIIa des Kollektivvertrages der Universitäten zur Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 1.349,60 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
- Vorgesehener Dienstantritt: 1. April 2025
- Beschäftigungsdauer: unbefristet
- Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 20
- Arbeitszeit: nach Vereinbarung
Aufgabenbereiche:
- Unterstützung in Planung und Organisation der jährlich stattfindenden Salzburger Hochschulwoche (jeweils in der letzten Juli- bzw. ersten Augustwoche) sowie anderer Veranstaltungen an der Katholisch-Theologischen Fakultät;
- logistische und technische Veranstaltungsumsetzung (Hotel und Gastronomie, Raumplanung für die Hochschulwochen, Rahmenprogramm etc.);
- selbstständiges Recherchieren von Referent*innen für die Salzburger Hochschulwoche, Mitwirkung bei der Erstellung von Dossiers zu inhaltlichen Schwerpunkten;
- Planung und Abrechnung des jährlichen Budgets der Salzburger Hochschulwochen (Referent*innen, Lieferant*innen, Universität etc.) sowie anderer Veranstaltungen an der KTH;
- Organisation und Weiterentwicklung von Fundraising-Aktivitäten und Verwaltung von Drittmitteln, u.a. Erstellung von Subventionsansuchen und Verwendungsnachweisen für Subventionsgeber*innen, Kontakt mit Subventionsgeber*innen und Stakeholdern der Hochschulwochen;
- Referierenden- und Studierendenmanagement (Einladungen, Unterbringung, Betreuung, Abrechnung, allg. Korrespondenz u.a.);
- Mitwirkung, Vor- und Nachbereitung von Gremienarbeiten, Besprechungen und Sitzungen im Umfeld der Salzburger Hochschulwoche;
- eigenständige und zielgerichtete Priorisierung von Anliegen, Informationen und Prozessen im Kontext dieser Tätigkeiten;
- allgemeine Mitarbeit in Dekanatsagenden, insbesondere Bereitschaft, Tätigkeiten der Stelle „Referent*in für Öffentlichkeitsarbeit“ vertretungsweise zu übernehmen.
Anstellungsvoraussetzungen:
- Reifeprüfung oder gleichwertige Qualifikation;
- Erfahrung im bzw. Interesse am Veranstaltungsmanagement;
- Organisationskompetenz;
- Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise;
- sehr gute Deutschkenntnisse und solide Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
- sicherer, effizienter Umgang mit allen gängigen EDV-Programmen (v.a. Microsoft 365);
- Bereitschaft zur Weiterbildung.
Erwünschte Zusatzqualifikationen:
- Fähigkeit zu vernetztem, aufgabenorientiertem sowie lösungsorientiertem Denken;
- Kenntnis universitärer Strukturen;
- SAP-Kenntnisse.
Gewünschte persönliche Eigenschaft:
- Teamfähigkeit;
- hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität;
- hohe soziale und kommunikative Kompetenz;
- Genauigkeit und Verlässlichkeit;
- Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche einzuarbeiten;
- professionelles und freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit.
Telefonische Auskünfte werden gerne durch Elisabeth Kendlbacher unter Tel. Nr. +43/662-8044/2523 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 12. Februar 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0028/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an .
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter .
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.