Leiter/in der Bauverwaltung
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadtgemeinde Saalfelden sucht eine/n
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit (40 h/Woche)
Anstellungsbeginn: nach Vereinbarung
Anstellungserfordernisse:
- Fachspezifisches Hochschulstudium bzw. Fachhochschul-Ausbildung und Ziviltechniker- bzw. Baumeisterprüfung
- Praxis in leitender Funktion wünschenswert
- Kenntnisse im Projektmanagement und Vergabeverfahren wünschenswert
- Führungsverantwortung und selbstständiges Arbeiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit Firmen und Vertragspartnern
- Flexibilität für ein breit gefächertes Aufgabengebiet
- Kooperations-, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Kundenfreundlichkeit
- Aus- und Weiterbildungsbereitschaft (z.B. Ablegung der Dienstprüfung)
- Bereitschaft zur Mehrdienstleistungen (z.B. Sitzungen am Abend)
- Sehr gute Office-Anwenderkenntnisse
- Führerschein B
Aufgabenbereiche:
- Leitung des Bauamtes der Stadtgemeinde Saalfelden (10 Mitarbeiter)
- Sie sind erste Ansprechperson für Bauwerber, Sie beraten und informieren persönlich und schriftlich über baurechtliche Grundlagen (z.B. Ansuchen für Bauplatzerklärungen, Baubewilligungen und technische Einrichtungen)
- Sie sind interner Ansprechpartner für baurechtliche Fragestellungen
- Sie stellen sicher, dass Einreichunterlagen den baurechtlichen Bestimmungen entsprechen
- Mitwirkung in raumordnungsrechtlichen Verfahren
- Sie sind als Sachverständiger in Behördenverfahren tätig (z.B. bei Bauplatzerklärungen und Baubewilligungen) und erstellen behördliche Schriftstücke (Verhandlungsschriften, Gutachten, Baubescheide)
- Sie wickeln Bauprojekte für die Stadtgemeinde Saalfelden ab und koordinieren in diesem Zusammenhang Vergabeverfahren (Bauherrenvertretung), Sie sind für die Berichterstattung gegenüber den politischen Gremien verantwortlich (Herbeiführung der erforderlichen politischen Beschlüsse)
- Sie arbeiten im Katastrophenstab der Stadtgemeinde Saalfelden mit
Die Entlohnung erfolgt nach dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbediensteten-Gesetz 2001, je nach Qualifikation und Erfahrung und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes.