Assistenzprofessor*in im Department für Bildende Künste und Gestaltung
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Zahl: 1508/1-2020
Im Falle der Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung (Habilitation) wird diese Stelle in eine unbefristete Stelle als assoziierte(r) Professor*in übergeleitet.
Es wird zunächst ein auf sechs Jahre befristetes Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden begründet. Sollte die Qualifizierungsvereinbarung nicht bereits bei Dienstbeginn abgeschlossen werden, erfolgt die Einstellung als Universitätsassistent*in (Postdoc) nach der Gehaltsgruppe B1 des Kollektivvertrages für Universitäten und beträgt monatlich € 3.889,50 brutto (14 x p.a.). Bei Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung richtet sich das Entgelt nach der Gehaltsgruppe A2 und beträgt € 4.599,60 brutto (14 x p.a.).
Bei diesem Arbeitsverhältnis ist beabsichtigt, eine Qualifizierungsvereinbarung gem. § 27 des Kollektivvertrages der Universitäten abzuschließen (Qualifizierungsstelle). Das Qualifizierungsziel besteht in der nachstehend beschriebenen Habilitation (Habilitationsverfahren gem. § 103 des Universitätsgesetzes 2002).
Mit der Vergabe der Qualifizierungsstelle verbunden ist die Verpflichtung zur Durchführung eines fachdidaktischen Habilitationsprojektes im Bereich der Bildnerischen Erziehung, wobei der Fokus auf künftige Perspektiven für die Bildnerische Erziehung, ihre gesellschaftliche Bedeutung wie auch ihre sozialen Dimensionen gelegt werden soll. Der Abschluss des Habilitationsprojektes ist spätestens nach sechs Jahren durch Verleihung der entsprechenden Lehrbefugnis nachzuweisen.
Der Aufgabenbereich umfasst im Weiteren:
- Forschung im Bereich der Fachdidaktik Bildnerische Erziehung;
- Lehre im Bereich Fachdidaktik Bildnerische Erziehung, insbesondere fachdidaktische Begleitung der Schulpraktika;
- Betreuung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten (BA, MA);
- Beteiligung am Pflegen der Schnittstelle Schule–Universität–Pädagogische Hochschule;
- Weiterentwicklung der Lehr- und Forschungsmethoden im Bereich der Bildnerischen Erziehung mit dem Ziel der Etablierung einer forschungsgeleiteten, professionsorientierten Lehre;
- inhaltliche und organisatorische Mitarbeit an der School of Music and Arts Education an der Universität Mozarteum Salzburg;
- inhaltliche und organisatorische Mitarbeit an Projekten des Departments für Bildende Künste und Gestaltung;
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen an der Universität Mozarteum Salzburg;
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen (insbesondere internen Personalentwicklungsmaßnahmen) und nationalen und internationalen Tagungen.
Wir erwarten uns von Ihnen:
- eine abgeschlossene Lehramtsausbildung und jedenfalls facheinschlägiges Doktorat;
- schulpraktische Erfahrung;
- Erfahrung in der universitären Lehre;
- durch Publikationen und Vorträge belegte aktive Forschungstätigkeit;
- eigenes Forschungsprofil mit Schwerpunkt(en) in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Visual Culture, Visual Literacy, Jugendkulturen, Digitalisierung, Bildungsgerechtigkeit, Heterogenität, Diversität;
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team und zur Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte;
- Fähigkeit zur interdisziplinären und transdisziplinären Arbeit;
- Interesse für das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis und Offenheit für alternative Formate in Lehre und Forschung, die einen reflektierten Zugang zum Theorie-Praxis Verhältnis erlauben.
Für die Bewerbung bitten wir Sie, neben den üblichen Unterlagen eine Skizze für ein Habilitationsprojekt im Bereich Bildnerische Erziehung vorzulegen. Aus Ihrer Bewerbung sollte hervorgehen, welche Perspektiven Sie für die Zukunft der Bildnerischen Erziehung als wesentlich erachten, wie Sie deren gesellschaftlichen und sozialen Stellenwert sehen und welche der oben genannten Schwerpunkte für Ihr Verständnis von Bildnerischer Erziehung leitend sind.
Erwünscht wäre eine motivierte Persönlichkeit mit Interesse auf den Gebieten Visual Culture, Visual Literacy, Jugendkulturen und/oder Digitalisierung. Idealerweise bringt die/der künftige Stelleninhaber*in Begeisterung für Fragen der Bildungsgerechtigkeit, Heterogenität und Diversität mit.
Bei Bewerbungen von Wissenschaftler*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist der Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache im Standard C 2 (gemäß A Common European Framework of Reference for Languages CEFR 2001 / dt. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001 des Council of Europe) durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts oder des Österreichischen Sprachdiploms beizulegen.
Die Vergabe der Qualifizierungsstelle ist an die Vorgaben der Richtlinien des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg zu den Stellen mit Qualifizierungsvereinbarungen gemäß Mitteilungsblatt vom 29. Oktober 2013 gebunden (LINK: https://www.uni-mozarteum.at/pdf. php?id=55412&=DOCUMENTS_STORE_MBL).
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind, können nicht vergütet werden.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.