Sekretär*in IFFB Gerichtsmedizin und Foresische Neuropsychiatrie
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Assistent/in
Sekretär*in IFFB Gerichtsmedizin und Foresische Neuropsychiatrie
GZ A 0032/1-2021
Am IFFB Gerichtsmedizin und Forensische Neuropsychiatrie gelangt die Stelle e. Sekretär*in
gemäß Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIa des Kollektivvertrages der Universitäten zur
Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 949,80 brutto (14x
jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die
Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
ï· Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
ï· Beschäftigungsdauer: befristet auf die Dauer einer Karenzierung, voraussichtlich 1,5
Jahre
ï· Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 20
ï· Arbeitszeit: nach Vereinbarung
ï· Aufgabenbereiche: Schreiben von gerichtsmedizinischen Gutachten einschließlich DNA
und Toxikologie, Kontakte mit Behörden (Justiz und Exekutive, Betreuung von Probanden)
ï· Anstellungsvoraussetzungen: Pflichtschulabschluss, ausgezeichnete PC-Kenntnisse (Mac)
ï· Erwünschte Zusatzqualifikation: Grundkenntnisse medizinischer Fachausdrücke
ï· Gewünschte persönliche Eigenschaften: Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit
Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662/8044-3800 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 24. März 2021
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim
wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in
Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei
gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten
Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen
erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@sbg.ac.at.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische
Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens
entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des
Angestelltengesetzes.
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibung senden Sie bitte per
E-Mail an bewerbung@sbg.ac.at